Schnelles Glasfasernetz für Eisenachs Zukunft

Der Stadtrat hat am 20.06.2017 einstimmig beschlossen, bis zum Jahr 2024 alle Haushalte und Gewerbegebiete im Stadtgebiet mit schnellem Glasfaserinternet zu versorgen. Denn der Ausbau des Gigabitnetzes trägt wesentlich zur Zukunftsfähigkeit Eisenachs als Wohn- und Arbeitsort bei.

Es ist eine kommunale Aufgabe, die neuen Vorteile der Digitalisierung auch für Eisenach nutzbar zu machen. Eine stadteigene Spitzeninfrastruktur erleichtert es den Bürgern, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.

Eisenach nimmt in der aktuellen Entwicklung der bundesweiten Datenleitungen eine führende Rolle beim Ausbau ein. Als richtungsweisendes Beispiel unter den deutschen Mittel- und Oberzentren festigt die Stadt ihre starke Position als Arbeitsstandort und Lebensmittelpunkt.

Entsprechend groß sind die finanziellen Dimensionen im Hintergrund. Die Umsetzung und ihre durchdachten Maßnahmen erstrecken sich daher über einen längeren Zeitraum.

Eckdaten des Glasfaserausbaus in Eisenach

1

Angestrebte Anschlussgeschwindigkeit nach Ausbauanschluss

1

Investitionsvolumen gesamt

1

Zahl der profitierenden Anschlüsse

23.10.2020

Offizieller Beginn der Umsetzung der Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet

Hohe Verbindungsraten für Wirtschaft und Alltag

Schnellen Netzzugang benötigt jeder Bürger im privaten Leben sowie im öffentlichen Alltag. Auch in Haus, Schule und Betrieben sollen die Vorteile durch Vernetzung nutzbar werden. Die passenden Endgeräte verlangen eine Internetversorgung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Die letzten Jahre haben einen markanten Technologiesprung gezeigt und neue wirtschaftliche Szenarien und Möglichkeiten eröffnet. Das bedeutet zum jetzigen Zeitpunkt eine dringende Handlungsnotwendigkeit. Sowohl die Einwohner Eisenachs als auch Wirtschaftsbetriebe am Standort müssen mit einer zukunftsfähigen Anschlussgeschwindigkeit versorgt werden.

Die erarbeitete Strategie für Eisenach kombiniert daher mehrere Vorteile: Die laufenden Investitionen werden das Stadtgebiet mit einem Gigabitnetz flächendeckend abdecken. Hinzukommt der vorhandene starke Standortfaktor des Eisenacher Ballungszentrums, das an modernen, schnellen Verkehrsachsen zentral im Bundesgebiet gelegen ist.

Geförderter Glasfaserausbau für Wertschöpfung auf städtischem Gebiet

Der Bund und das Land Thüringen haben ihre Förderzusagen an Eisenach ausgesprochen. Dies bietet Eisenach nun die finanzielle Sicherheit, die erarbeiteten Pläne zur stadtweiten Verlegung von Glasfaserkabel umzusetzen.

Im ersten Bauabschnitt zur Schließung der sogenannten „weißen Flecken“ fließen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich ca. 13,5 Mio. EUR. Die Gelder werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verfügung gestellt.

Mit der konkreten Umsetzung hat der Stadtrat die Sportbad Eisenach GmbH (SEG) beauftragt. Diese kommunale Gesellschaft ist der Dreh- und Angelpunkt des Betreibermodells. Diese besondere Umsetzungsform belässt die neuen leistungsstarken Netztrassen nach Bauende im Eigentum der Stadt.

Jens Hartlep
Alwin Hartmann

Die Geschäftsführer der SEG, Herr Jens Hartlep und Herr Alwin Hartmann, koordinieren dieses Modell. Es bietet den umsetzenden Kommunen signifikante Vorteile.

Mit speziellen Förderrichtlinien und einen hohen Umsetzungsaufwand sind langfristige Planung und Erfahrung unverzichtbar für den erfolgreichen Abschluss.

Bisherige Erfolge & Fortschritte

Förderanträge100%

100%

Förderzusagen100%

100%

Stadtratsbeschluss100%

100%

Ausschreibungen Pächter100%

100%

Ausschreibungen Bauausführung100%

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Baubeginn80%

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Förderanträge100%

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Förderzusagen100%

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Stadtratsbeschluss100%

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Ausschreibungen Pächter100%

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Ausschreibungen Bauausführung100%

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Baubeginn80%

80%

Mehr Bürger schneller ans Glasfasernetz

Der aktuelle Ausbau konzentriert sich auf jene Kartenpunkte, deren Anschlussgeschwindigkeit bei derzeit unter 30 Mbit/s liegen. Davon profitieren alle Adressen unterhalb dieser Aufgreifschwelle, in denen ein Marktversagen vorliegt. Denn die Förderrichtlinien geben der Stadt die genaue Auswahl der geförderten Liegenschaften extern vor.

Die zu errichtende Glasfasertrasse berührt dabei auch Adresspunkte, die über der Aufgreifschwelle liegen. Hier setzt sich die Stadt Eisenach dafür ein, auch diesen Grundstücken Zugang zum schnellen Netz zu ermöglichen. Dies könnte im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaues gelingen. Damit stiege die Anzahl jener Adresspunkt stark, die schon bald von einer deutlich höheren Internetgeschwindigkeit bis zu 1.000 Mbit/s profitieren könnten.

Begleitend dazu prüft die Stadt Eisenach daher ihre Handlungsspielräume, um mehr Bürger schneller an das Glasfaser-Internet anzuschließen, als die bisherigen Planungen es vorsehen. Diese erweiterte Adressgruppe liegt in unmittelbarer Reichweite der laufenden Kabelverlegungsarbeiten. Hier gibt es Optionen, Synergieeffekte zu nutzen.

Die Stadt möchte die Gelegenheit ergreifen und den in Frage kommenden Grundstückseigentürmer ein vergünstigtes Anschlussprogramm anbieten: 
Zu einer für Marktverhältnisse sehr niedrigen Anschlusspauschale können die Anschlusseigner sich vorab die Glasfasernutzung ermöglichen. Die Wartezeit auf eine mögliche nächste Förderphase entfällt damit, das Internet höchster Geschwindigkeit ist sofort verfügbar.

Ein Klick zum Anschluss-Extra

Diese interaktive Karte zeigt einen Überblick zum aktuellen Stand der Förderadressen.

Ein Klick auf jede Adresse informiert die Grundstückseigner darüber,
ob es sich um einen geförderten Glasfaser-Hausanschluss handelt (Förderprojekt „weiße Flecken“),
ob es sich um einen geförderten Glasfaser-Hausanschluss handelt (Förderprojekt „Gewerbe- und Industriegebiete“),
es sich um einen geförderten Glasfaser-Hausanschluss handelt, welcher aufgrund überarbeiteter Förderregularien nachträglich in das Projekt aufgenommen werden konnte
oder ob es sich um einen geförderten Glasfaser-Grundstücksanschluss handelt.

Weiterhin ist einsehbar, ob die zur Beantragung des Glasfaserhausanschlusses erforderliche Grundstückseigentümererklärung (GEE) bereits vorliegt.

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